Wochenprognose bis zum Hl.Abend

Trograndlage mit Zufuhr feuchtkalter Luftmassen aus N bis Wochenmitte. Dabei  nasskalter Witterungscharakter  im Flachland und kontinuierlicher Schneezuwachs in den Staulagen der Alpennordseite.
Mit dem sich bis zu den Alpen verlagernden Azorenkeil steigt zwar der LD am Boden, nach Wochenmitte gelangen aber um das Hoch herumgeführte feuchtmilde atlantische Luftmassen an die Alpennordseite, sodass sich nur südlich der Alpen  sonnige Wetterabschnitte behaupten können. 
In die Strömung eingebettete Fronten verursachen dabei nördlich der Alpen und im O intensive Niederschläge, wobei die Schneefallgrenze mit einer Warmfront am Do auf über 1000m ansteigt. Mit einem Schwall kühlerer Maritimluft sinkt die Schneefallgrenze am Sa vorübergehend wieder in Talllagen (ca.500m).  Üppigen Schneezuwachs wird es somit  im Bergland der Alpennordseitevor den Weihnachtstagen geben.

Die in meinem letzten Prognose-/Analysebeitrag ausführlich behandelte GWL-Umstellung wird dann am Hl.Abend endgültig finalisiert.

Wie es dann voraussichtlich weitergeht, habe ich gestern in meinen Recherchen zum Winters 2017/2018 analysiert.

 

Synoptische Analyse:

Bis Mitte kommender Woche bleiben die Ostalpen im westlichen Randbereich des Troges unter Zufuhr feuchtkalter Luftmassen aus nördlicher Richtung.  Mit der zunehmenden Dynamik am Atlantik dehnt sich ein warmer Keil des Azorenhochs bis Südskandinavien aus:

17.12.2017.gfs-0-60

 

In der zweiten Wochenhälfte erfolgt eine schrittweise Zonalisierung der Strömung über dem Atlantik. Eine Aufwölbung des Azorenhochs wird unterbunden, die Achse kippt auf eine W-O Ausrichtung. Damit gelangt mit einer herumgeführten markanten Warmfront feuchtmilde Maritimluft an die Nordseite der Ostalpen:

17.12.2017.gfs-0-108

 

Mit einem Randtief gelangt nach derzeitigem Modellstand am kommenden Sa nochmals ein Schwall Kaltluft zu den Ostalpen…………

17.12.2017.gfs-0-150

 

…………ehe sich im Verlauf des kommenden So (Hl. Abend) mit der erfolgten Zonalisierung der Zirkulation von W nach O Milderung durchsetzt:

17.12.2017.gfs-0-180

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